Spende
Video: Aufruf zur WahlkampfunterstützungSpende per Überweisung oder Scheck
Spende per Einzugsermächtigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kommunikation über das Internet ist heute wichtiger Bestandteil einer jeden Kampagne. Ich freue mich, dass Sie den Weg zu meiner Spendenseite gefunden haben. Hier erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie mich unterstützen können und wofür ich Ihre Spende verwenden möchte.
Ich bedanke mich für Ihre tatkräftige Mithilfe!
Steuerrechtliche Hinweise
Spenden an politische Parteien sind steuerlich absetzbar. Nach den §§ 10 und 34 des Einkommensteuergesetzes werden Spenderinnen und Spendern bis zu 50 Prozent ihrer Spende im Rahmen ihres Jahressteuerausgleiches erstattet. Das heißt zum Beispiel: Bei einer Spende von 50 Euro erhalten Sie mit Ihrem Steuerbescheid 25 Euro vom Finanzamt zurück.
Spenden juristischer Personen an politische Parteien können nicht abgesetzt werden.
Bei einer Spende per Bankeinzug erhalten Sie von uns eine Spendenquittung, die Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung für das Jahr der Spende beim Finanzamt einreichen können.



